Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen Sascha Lange (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend als Mieter bezeichnet). Die Anerkennung durch den Mieter erfolgt durch Bestätigung bei der Buchung des Wasserfahrzeuges.

1. ALLGEMEINES:

Die Vermietung der Wasserfahrzeuge erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, ihre Personalien (Name, Anschrift) angegeben und ein gültiges Personaldokument sowie den gültigen Sportbootführerschein, soweit erforderlich, vorgelegt haben.

Den Anweisungen des Vermieters bzw. der ihn vertretenden Personen ist immer und unmittelbar Folge zu leisten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Richtlinien zur Verwendung und zum Verhalten (siehe 5. Nutzung und Verhaltensregeln im Umgang mit Wasserfahrzeugen) vertraut zu machen und stets für deren Einhaltung dieser zu sorgen.

Die Wasserfahrzeuge sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, zurückzugeben.

Wenn Wasserfahrzeuge und Zubehör vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

Weder ein plötzlich auftretender und technisch bedingter Ausfall, noch ein Unfall oder gar eine Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.

Das Wasserfahrzeuge wird ordnungsgemäß und in voller Funktion an den Mieter übergeben.

Sollte ein spezielles & gebuchtes Wasserfahrzeuge am vereinbarten Tag nicht zur Verfügung stehen (Schaden am Boot, Reparatur), so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, ein Wasserfahrzeuge der gleichen Kategorie oder der nächst höheren Buchungsklasse ohne Aufpreis zu übernehmen.

2. Buchung, Rücktritt, Kautionen:

Die erste Reservierung eines Bootes kann telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort erfolgen. Im besten Fall direkt im Online-Shop.

Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Zahlung des vollständigen Buchungsbetrages und einer darauf folgenden Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich oder mündlich) zustande.

Er ist für beide Seiten verbindlich.

Vor Fahrtantritt hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 300,00 € pro Boot zu hinterlegen. Diese ist in bar zu entrichten und wird nach der Tour dem Mieter, soweit sichtbar keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet. Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchten Boote für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen auf Grund von Sturm oder Gewitter zum Zeitpunkt des Reiseantritts/ABFAHRT, die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen.

(Regen und eine schwache Briese am Alexanderplatz sind kein hinreichender Grund für eine Verlegung des gebuchten Termins.)

Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes betragen die Gebühren 50 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten in weniger als 3 Wochen vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 100 % des Gesamtpreises.

3. UNVERFÜGBARKEIT

Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht in der Lage, das gemietete Wasserfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe und promt zurück.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtbeschränkungen oder sonstige Widernissen, die er nicht verursacht hat.

4. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE:

Das Boot ist zu den vereinbarten Zeiten zu übernehmen bzw. zurückzugeben. Übergabeort: Am Küstergarten 18, 12589 Berlin

Die Übergabe findet immer an MAXIMAL ZWEI(2) Personen statt. Gleiches gilt bei der Rücknahme des Wasserfahrzeuges. (Coronabedingt, um Ruhestörungen zu vermeiden und weil wir zwar wollen, das Ihr feiert, aber unsere Nachbarn sollen davon dennoch unberührt bleiben.) Eine Liste öffentlicher Zustiegsstellen findet Ihr auf unserer Homepage.

Das Wasserfahrzeuge wird dem Mieter in einem technisch funktionstüchtigen und ordentlichen Zustand übergeben und muss von ihm in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden.

Der Vermieter führt die Endreinigung durch.

Im Falle grober Verschmutzung, z.B. Schlamm an Boot, Deck oder Ankern, liegengelassenem Müll, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine nachträgliche Endreinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu berechnen.

Für eine verspätete Rückgabe wird für die erste Stunde eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Für jede weitere halbe Stunde werden je 25,00 € berechnet.

Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in Funktionsweise des Wasserfahrzeuges, dessen Benutzung und die örtlichen Gegebenheiten.

Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter das Wasserfahrzeug und dessen Einrichtung gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese schriftlich.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden am Boot aufmerksam zu machen, welche vom Vermieter übersehen wurden.

Im Falle einer Beschädigung während der Fahrt ist der Mieter in der Pflicht, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.

Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut. Er ist berechtigt, alle nicht zuvor bei der Übergabe dokumentierten Schäden, wie unter 6. „Haftung und gegenseitige Verpflichtung“ beschrieben, in Rechnung zu stellen.

Mieter und Vermieter können bei Bedarf auch einen abweichenden Ort für die Übernahme/Rückgabe des Bootes schriftlich vereinbaren.

5. NUTZUNGS- UND VERHALTENSREGELN:

Die Benutzung der gemieteten Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Benutzung des Wasserfahrzeuge erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigen Zustand benutzt werden. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) obligatorisch. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot usw.). Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Wasserfahrzeuge nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Er muss, ab einer Motorisierung von über 15 PS, im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein.

Dieser ist bei Übergabe des Bootes vorzulegen. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist eigenständig verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Der Vermieter behält sich vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit/fähigkeit und Zuverlässigkeit die Boote nicht auszuhändigen. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Buchung ausschließlich in Verbindung mit einem Skipper des Vermieters möglich.

Die Nutzung eines eigenen Grills auf den Booten ist nicht zulässig.

Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an den Wasserfahrzeuge werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Der Mieter hat die Möglichkeit, beim Vermieter zusätzlich zum Boot einen Grill zu mieten, der nach erfolgter Einweisung auch auf dem Boot nutzbar ist.

Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt §7 dieser AGB.

6. HAFTUNG UND GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNG:

Boote sind nicht wie Autos, pflichtversichert. In den Preisen für die Bootsmiete ist keinerlei Haftpflicht enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden am Boot und des Zubehörs, für den Verlust oder Diebstahl derselben, haftet der Mieter.

Folgeschäden (Verlust der Mieteinnahmen), die durch starke Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Wasserfahrzeuge durch den Mieter entstehen, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel am Boot dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtig Reparaturen am Wasserfahrzeuge durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Selbst bei guter Pflege und Wartung ist das Auftreten von Mängeln nicht auszuschließen. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, ist weder ein Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt darin begründet.

Im Falle eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die Wasserschutzpolizei unter Tel.: (030) 4664-751360 zu rufen und bis zum Eintreffen dieser zu warten. Ebenfalls ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.

Der Mieter erhält eine zusätzliche Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist.

Der Mieter trägt selbst die Verantwortung und Haftung für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt.

Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Abfälle und Müll mitgenommen und entsprechend entsorgt werden. Die Nutzung des Wasserfahrzeuge und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit/Funktion der eingebauten Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

7. GERICHTSSTAND UND GÜLTIGKEIT:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.